Bedingungen für die Rücknahme leerer Druckerpatronen

Unser Rücknahmeservice hat zum Ziel, möglichst viele leere Druckerpatronen und Kartuschen wieder in Umlauf zu

Tipps für die richtige Rücknahme leerer Druckerpatronen

Wir entsorgen Inkjet-Patronen und Laserkartuschen, wir entsorgen keine Kartuschen für Fotokopierer und andere Abfälle.

Wie bei der Abfalltrennung im Haushalt müssen auch hier einige Regeln für eine ordnungsgemäße Rücknahme und eine effiziente Verwertung Ihrer leeren Druckerpatronen eingehalten werden.

Schutz der gebrauchten Kartuschen

Achten Sie darauf, die gebrauchten Druckerpatronen gut zu schützen, indem Sie sie korrekt in die Box legen.

Ziel:

  • Bruch vermeiden
  • Das Austreten von Tinte und Tonerpulver in die Box vermeiden
  • Erleichterung der Arbeit beim Sortieren

Die Sammelboxen gut füllen

Eine Sammelbox gilt als voll, wenn sie zwischen 15 und 20 Laserkartuschen oder um die 100 Inkjet-Patronen enthält bzw. maximal 20 kg schwer ist.

Eine gut gefüllte Box ohne Überladung und Überfüllung ermöglicht es:

  • Den Transport zu optimieren
  • CO2-Emissionen zu begrenzen
  • Das Gewicht der Box auf 20 kg zu begrenzen

Die Boxen müssen fest verschlossen sein, um Unannehmlichkeiten bei der Handhabung und beim Transport zu vermeiden.

 

Denken Sie daran, Ihre Boxen oder Paletten am gleichen Ort (Rezeption oder Empfangsbereich) aufzustellen, um dem Transportunternehmen die Abholung zu erleichtern.

Das Transportunternehmen ist nicht berechtigt, sich in die einzelnen Stockwerke zu begeben.

Transport- und Frachtdokumente

Im Zusammenhang mit Ihrem Abholungsantrag können wir Sie bitten, die folgenden Dokumente auszufüllen:

  • Die Packliste: Die Packliste ist ein von uns zur Verfügung gestelltes Dokument. Wir bitten Sie, sie bei Anträgen zur Abholung von 3 oder mehr Paletten auszufüllen. Sie ermöglicht uns, die Anzahl der Paletten, das Gewicht und die Abmessungen der Paletten aufzulisten, um für die Abholung das geeignete Transportunternehmen zu beauftragen.

 

  • Anhang VII (auch cerfa 14133 01 genannt): Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Abfällen unterliegen den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments. Die Verordnung besagt, dass alle Abfälle dem Notifizierungs- und Berichtsverfahren unterliegen, wenn die Menge der verbrachten Abfälle 20 Kilogramm übersteigt. Anhang VII enthält alle Informationen über den Absender der Abfälle, den Bestimmungsort für die Verarbeitung oder Verwertung, das tatsächliche Gewicht der Abfälle (in Tonnen), den Transportfluss, die Kennungscodes der Abfälle und die Art der Verarbeitung. Es handelt sich um ein Zolldokument, das von den Aufsichtsbehörden eines jeden EU-Landes verlangt werden kann. Wenn dieses Dokument erforderlich ist, füllen wir es für Sie aus und übermitteln es Ihnen per E-Mail. Sie müssen es nur unterschreiben und bei der Abholung an das Transportunternehmen weiterleiten.

 

  •  Die Proforma-Rechnung: Die Proforma-Rechnung betrifft nur Länder außerhalb der Europäischen Union (weltweit). Sie ist notwendig, damit wir Abfälle in die Europäische Union importieren können.